Eine Psychotherapie kann immer dann notwendig und sinnvoll werden, wenn Sie ein diagnostizierbares psychisches Leiden haben. Ob dies der Fall ist, oder ob Ihnen bei einem anderen Angebot (Beratungsstelle, Coaching, Tagesklinische Behandlung, Reha-Maßnahme u.v.m.) besser geholfen werden kann, können wir in einem unverbindlichen Erstgespräch klären. Seit dem 01.04.2018 muss jeder Patient mindestens an einem solchen Erstgespräch teilnehmen (Sprechstunde genannt) bevor eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden kann.
In meinen Erstgesprächen geht es mir in erster Linie darum, Sie kennenzulernen und Ihre aktuelle Situation einschätzen zu können. Wenn wir uns einig sind, dass eine Psychotherapie hilfreich wäre gibt es die Möglichkeit weitere Termine zu vereinbaren, um eine Psychotherapie vorzubereiten, die sogenannten probatorischen Sitzungen.
Probatorische Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ohne weitere Kostenzusage übernommen. Ziel dieser Sitzungen ist es, genau zu überprüfen welche Problematik bei jedem einzelnen vorliegt und welche Therapiemethode am geeignetsten ist.
In den probatorischen Sitzungen lege ich besonders viel Wert darauf, dass wir uns kennenlernen können, denn der wichtigste Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist die zwischenmenschliche „Chemie“. Jeder von uns weiß, dass diese nicht mit jedem Menschen gegeben ist… unabhängig von der fachlichen Kompetenz. Sollten Sie sich also nicht gut aufgehoben fühlen, sollten Sie dies unbedingt mit mir besprechen, sodass wir gemeinsam nach einer anderen Lösung suchen können.
Wenn wir in der Probatorik gemeinsam zu dem Entschluss kommen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen, besprechen wir gemeinsam welche Ziele wir in dieser Therapie erreichen wollen und welche Dauer hierfür voraussichtlich notwendig sein wird.
Gesetzliche Krankenkasse:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle die Kosten einer Psychotherapie, sofern eine psychische Erkrankung vorliegt. Die Kostenübernahme wird gemeinsam mit dem Therapeuten beantragt und ist von den Krankenkassen genehmigungspflichtig. Das heißt die Krankenkassen überprüfen die Fälle einzeln und bewilligen die Therapie anschließend, sofern alle Kriterien erfüllt sind.
Private Krankenkasse/Beihilfe:
Die meisten privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfestelle übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der Umfang und die Voraussetzungen sind jedoch von den Vertragsbedingungen Ihres Tarifes abhängig. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Selbstzahler:
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich nicht um Formalitäten kümmern und die Behandlung kann sofort beginnen. Die dabei anfallenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Meine therapeutische Ausbildung ist kognitiv-verhaltenstherapeutisch fundiert. Diese Therapieschule geht davon aus, dass wir im Laufe unseres Lebens durch die Erfahrungen, die wir gemacht haben Gedanken- und Verhaltensmuster gelernt haben, die zu bestimmten Zeiten im Leben sinnvoll und wichtig waren und es heute nicht mehr sind. Das kann zu Beschwerden bis hin zu psychischen Störungen führen. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass wir unser Verhalten, Fühlen und Denken positiv verändern können indem wir diese reflektieren, uns dieser Prozesse bewusstwerden und neue Lernerfahrungen machen. Hierbei kann ein Psychotherapeut Sie unterstützen. In meine Arbeit fließen auch meine Erfahrungen aus der Schematherapie- Weiterbildung mit ein.
Manchmal kann es notwendig sein sich einen Therapeuten mit einem anderen Schwerpunkt (tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch) zu suchen. Dies können wir jedoch auch im Gespräch herausfinden.